Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die mir Patientinnen und Patienten am häufigsten stellen — bevor sie kommen und während der Therapie.

Erstkontakt & Anmeldung

Wie melde ich mich an?

Über das Kontaktformular, per Mail oder am Telefon zu den Sprechzeiten (Mo–Fr 9–11 und 17–18 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie den Anrufbeantworter — ich rufe innerhalb von zwei Werktagen zurück.

Wie lange dauert es bis zum ersten Termin?

Aktuell zwischen einer und drei Wochen, abhängig von der gewünschten Sprache und Tageszeit. Krisengespräche bekommen Priorität — wenn es eilig ist, sagen Sie das bitte gleich.

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Für Psychotherapie genügt Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung kann sinnvoll sein, wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt vorab eingebunden ist — Pflicht ist sie nicht.

Kosten & Krankenkasse

Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Therapie?

Ja, Verhaltenstherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung ist eine bewilligte Diagnose nach ICD-10. Das klären wir in der Probatorik.

Was kostet eine Sitzung als Selbstzahler?

110 € pro 50-Minuten-Sitzung. Das Erstgespräch (15 Minuten am Telefon) ist auch für Selbstzahler kostenfrei.

Was ist mit der Beihilfe?

Wir rechnen nach GOP ab. Die Beihilfestelle erstattet anteilig — Höhe je nach Bundesland und Dienstherr. Den verbleibenden Eigenanteil deckt meist Ihre Restkostenversicherung ab.

Therapie & Ablauf

Wie viele Sitzungen brauche ich?

Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, Langzeittherapie bis zu 60 (mit Verlängerungsoption). Bei Burnout oder Angststörungen reicht oft die Kurzzeittherapie, bei komplexerem Trauma ist mehr Zeit sinnvoll.

Was passiert in der Probatorik?

In zwei bis vier Probesitzungen klären wir Diagnose und Therapieziele. Sie prüfen, ob die Chemie stimmt. Erst danach beantragen wir gemeinsam die Therapie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie oft sehe ich Sie?

In der Regel einmal pro Woche, jeweils 50 Minuten. Bei akuten Phasen können wir auf zweimal wöchentlich erhöhen — das stimmen wir individuell ab.

Schweigepflicht & Vertraulichkeit

Wer erfährt von der Therapie?

Niemand außer mir und Ihnen. § 203 StGB regelt die Schweigepflicht für Psychotherapeut:innen sehr eng. Selbst gegenüber Ihrer Versicherung übermitteln wir nur die Diagnose-Codes, keine Inhalte.

Steht die Therapie in meiner Akte?

Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird die Therapie unter ärztlicher Schweigepflicht abgerechnet. Bei Bewerbungen, Beamtenanstellung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie das mit mir vorab besprechen — wir können die Behandlung dort auch nicht erwähnen.

Sprache & Kultur

In welcher Sprache findet die Therapie statt?

Auf Deutsch, Englisch oder Türkisch — auch wechselnd innerhalb einer Sitzung, wenn ein Thema nur in einer bestimmten Sprache lebt. Auf Arabisch arbeite ich konversationell, für tiefere Themen mit qualifizierter Dolmetschung.

Verstehen Sie meine kulturellen Bezüge?

Ich habe selbst eine Migrationsbiografie und arbeite seit Jahren in transkulturellen Kontexten. Sie müssen nicht erklären, was 'Familienehre' bedeutet oder warum bestimmte Themen in Ihrer Familie nicht gesprochen werden.

Lassen Sie uns sprechen.

Das Erstgespräch ist 15 Minuten lang, telefonisch und kostenfrei. Sie müssen nichts vorbereiten.