Gesetzliche Krankenkasse
Erstgespräch, probatorische Sitzungen und die anschließende Therapie werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Eigenkosten. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte.
Vom ersten Anruf bis zur regelmäßigen Sitzung — hier sehen Sie, was Sie erwartet und welche Kosten anfallen.
Schritt 1
Sie melden sich über das Formular, per Mail oder am Telefon. Innerhalb von zwei Werktagen melde ich mich zurück und schlage Ihnen einen Termin für ein kostenfreies 15-Minuten-Erstgespräch vor.
Schritt 2
15 Minuten am Telefon. Sie schildern in eigenen Worten, was Sie beschäftigt. Wir klären, ob ich die passende Therapeutin für Sie bin — wenn nicht, helfe ich bei der Weiterverweisung.
Schritt 3
Zwei bis vier Probesitzungen (je 50 Minuten). Wir prüfen, ob die Arbeit gemeinsam trägt, klären die Diagnose und stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Schritt 4
Wöchentliche Sitzungen über 24 bis 60 Termine (Kurz- oder Langzeittherapie). Wir arbeiten strukturiert an Ihren Zielen — und schauen regelmäßig, ob die Richtung stimmt.
Die Praxis ist kassenzugelassen. Welche Variante für Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch.
Erstgespräch, probatorische Sitzungen und die anschließende Therapie werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet. Für Sie entstehen keine Eigenkosten. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte.
Abrechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab — bitte vorab mit Ihrer Versicherung klären. Wir stellen die Rechnung direkt an Sie.
Wir rechnen nach GOP ab. Die Beihilfestelle erstattet anteilig (meist 50–70 %). Den Rest übernimmt Ihre private Restkostenversicherung.
110 € pro 50-Minuten-Sitzung. Erstgespräch wie immer kostenfrei. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnose, falls Sie diese später bei einer Versicherung einreichen möchten.